Bekanntgabe der gewählten Ortsvertrauensleute gemäß der Briefwahl vom Februar 2021 (Frist zur Stimmenabgabe bis 12.03.2021):
In den Gemeinden Grasberg, Lilienthal, Ritterhude und Worpswede sind für die nachstehend im Einzelnen aufgeführten Ortschaftsverbände die in der Liste ausgewiesenen Ortsvertrauensleute wiedergewählt bzw. neu gewählt worden. Die neu gewählten Ortsvertrauensleute sind durch Darstellung im Fettdruck hervorgehoben.
Das Landvolk-Fahrrad gibt es für Landvolk-Mitglieder günstiger. Moderne und komfortable Mobilität – das verspricht der Kooperationspartner S&S Industrierad GmbH. Beim Kauf eines E-Bikes sparen Landvolk-Vereinsmitglieder bis zu 500 € und genießen folgende Vorteile:
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Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Wesermarsch - Teile des Landkreises Osterholz zum Beobachtungsgebiet erklärt
In Berne im Landkreis Wesermarsch ist am 11.03.2021 der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden. Durch die geographische Nähe zum Landkreis Osterholz musste ein Beobachtungsgebiet in Schwanewede und zu einem kleinen Teil in Ritterhude eingerichtet werden. In der nebenstehenden Karte ist die genaue Ausweisung des Beobachtungsgebietes ersichtlich. Weitere Information zum Ausbruch der Geflügelpest in Berne sowie die amtliche Bekanntmachung finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Osterholz unter folgendem Link: https://www.landkreis-osterholz.de//portal/meldungen/ausbruch-der-gefluegelpest-im-landkreis-wesermarsch-teile-des-landkreises-osterholz-zum-beobachtungsgebiet-erklaert-901005991-21000.html?rubrik=901000064&vs=1
Bienenfreundlicher Landwirt 2021
Auch in diesem Jahr startet "Echt grün - Eure Landwirte" wieder die Aktion "Bienenfreundlicher Landwirt". Es haben sich in den vergangenen Jahren bereits viele Landwirte aus dem Landkreis Osterholz beteiligt, es dürfen aber gerne noch mehr mitmachen. Wer beispielsweise einen Blühstreifen angelegt hat, kann dort die Informationstafeln für Blühstreifen aufstellen. Die Tafeln werden kostenlos zugesendet. Auch eine Informationstafel für die Hofstelle gibt es umsonst im Aktionspaket.
Das Anmeldeformular gibt es hier zum herunterladen und zudem in der Geschäftsstelle. Einsendeschluss ist der 21. Juni 2021.
Aufwuchsverwertung für Grünlandflächen mit erheblichen Naturschutzauflagen - Fragebogen zur Mengenerhebung bei interessierten
Bewirtschaftern
Liebe Kollegen aus dem Großraum Teufelsmoor,
liebe Interessierte aus unserem Kreisverband,
der Arbeitskreis Aufwuchsverwertung beim Landvolk-Kreisverband Osterholz beschäftigt sich seit längerem mit der sinnvollen Verwertung von Grünlandaufwuchs von Moorflächen, welcher unter Natur- und Landschaftsschutz-Bedingungen „erzeugt“ wurde und deshalb für Futterzwecke nur noch bedingt nutzbar ist.
Auch wenn es bisher nur wenig konkrete Ansätze für eine rentable Aufwuchsverwertung gibt (Worpsweder Schwimmbad), sind doch einige interessante Ideen vorhanden. Um diese weiterverfolgen zu können, ist es wichtig, zu wissen, wieviel "Material" in etwa zur Verfügung steht.
Wir haben deshalb einen Fragebogen erstellt und bitten Sie, diesen bis zum 10. März 2021 auszufüllen und an die Landvolk-Geschäftsstelle zurückzusenden. Die Angaben werden vertraulich behandelt und sind zunächst unverbindlich.
Soweit sich die Mengen nicht exakt feststellen lassen, bitten wir um möglichst realistische Schätzungen.
Karte der zukünftigen „roten Gebiete“ bzw. „roten Feldblöcke“ veröffentlicht
Die niedersächsische Landesregierung hat jetzt erstmals die Karte der „roten Gebiete“ veröffentlicht, die mit der Neufassung der Landes-Düngeverordnung – voraussichtlich ab etwa März/April 2021 – gelten soll. Es gibt also zukünftig keine großflächigen „roten Gebiete“ mehr, sondern die nitratsensiblen Flächen mit den entsprechenden Beschränkungen insbesondere bei der Düngung werden jetzt Feldblock-weise festgesetzt. Insbesondere das Dauergrünland wird zum größten Teil aus den „roten Gebieten“ wieder herausgenommen. Für OHZ werden nun deutlich weniger nitrat-sensible Flächen ausgewiesen als nach der noch gültigen Verordnung. Ein Erfolg unserer Bemühungen!
Aber Vorsicht: Die alten „roten Gebiete“ gelten noch, bis die neue Landes-Düngeverordnung formell in Kraft gesetzt und im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht ist. Bislang handelt es sich
noch um einen Entwurf.
Sie können nun für Ihre Flächen konkret überprüfen, ob sie zukünftig als nitratsensibel („rot“) eingestuft sind oder nicht. Eine erste grobe Übersicht bietet die Karte im großen Maßstab. Die dort
rot umrandeten und rot unterlegten Flächen sind die zukünftigen „roten Feldblöcke“. Die lila unterlegten Flächen sind die alten, aber im Augenblick noch geltenden „roten Gebiete“.
Aber Sie können das auch ganz genau – für Ihre jeweiligen Feldblöcke – überprüfen, nämlich über folgenden Link:
https://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/LEA/
Dabei sollten Sie auf der linken Seite unter dem Punkt „Ebenen“ die richtigen Häkchen setzen, nämlich am besten so, wie im Screenshot dargestellt. Alle anderen Häkchen nehmen Sie dann bitte heraus! Nun können Sie sich in der Karte ganz nah an Ihre jeweiligen Flächen heran zoomen.
Stellungnahme zur Moorschutzstrategie der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat ihre Strategie für den Umgang mit Moorgebieten in Form eines Diskussionspapieres herausgebracht, die "Moorschutzstrategie der Bundesregierung".
Zu der Moorschutzstrategie haben wir als Interessenvertretung für die Landwirtschaft Stellung genommen.
Einzelheiten hierzu finden Sie in der nachfolgenden Stellungnahme (pdf-Datei).
Stellungnahme zum geplanten Naturschutzgebiet "Heilsmoor und Springmoor"
Der Landkreis Osterholz plant die Ausweisung eines weiteren Naturschutzgebietes "Heilsmoor und Springmoor" in den Gemeinden Hambergen, Holste und Vollersode. Hierzu
haben wir als Vertretung für die Grundeigentümer und Bewirtschafter der betroffenen land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen Stellung genommen.
Einzelheiten hierzu finden Sie in der folgenden Stellungnahme (pdf-Datei).
Kärcher-Herbstaktion
Danach kräht der Hahn!
Exklusiv für die Mitglieder im Landvolkverband bietet Kärcher Reinigungsgeräte für den landwirtschaftlichen Einsatz zu attraktiven Sonderkonditionen an.
Weitere Information erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle oder im Internet unter https://lvb-clp.de/ im Mitgliederbereich.
Erneute Beteiligung zum geplanten Naturschutzgebiet "Truper Blänken"
Der Landvolk-Kreisverband Osterholz hat als Intressenvertretung für die Grundeigentümer und Bewirtschafter zum geplanten Naturschuztgebiet "Truper Blänker" ernuet kritisch Stellung genommen.
Einzelheiten hierzu finden Sie in der folgenden Stellungnahme (pdf-Datei).
Stellungnahme zum geplanten Naturschutzgebiet "Garlstedter Heide- und Moorlandschaft mit Heidhofer Teichen"
Der Landkreis Osterholz plant die Ausweisung eines neuen Naturschutzgebietes "Garlstedter Heide- und Moorlandschaft mit Heidhofer Teichen" in der Stadt Osterholz-Scharmbeck und der Gemeinde Schwanewede.
Zu dem geplanten Naturschutzgebiet haben wir für die Grundeigentümer und Bewirtschafter kritisch Stellung genommen.
Einzelheiten hierzu in der Stellungnahme des Landvolks sowie zum Verordnungsentwurf mit allen Karten über die Internetseite der Kreisverwaltung:
Kinderbuch "Abenteuer im Maisfeld" in der Landvolk-Geschäftsstelle erhältlich
Ein schönes und vor allem informatives Kinderbuch zum Thema Maisanbau in der Region hat die Buschhausenerin Autorin Christiane Kerner veröffentlicht. Die Puppe Luca erlebt hier spannende "Abenteuer im Maisfeld". Ein tolles Buch zum Vorlesen für Kinder ab etwa drei Jahren und auch eine informative Lektüre für größere Kinder. Die Kinder erfahren viel über Anbau und Ernte. Es ist das vierte Buch der Autorin und es sollen noch weitere folgen. "Im nächsten Buch wird es um Störche gehen", verrät Christiane Kerner. Das Buch "Abenteuer im Maisfeld" kostet 15 Euro und ist jetzt in der Landvolk-Geschäftsstelle in der Bördestraße 19 erhältlich.
Landvolk Osterholz nimmt Stellung zum VO-Entwurf "Truper Blänken"
Die Kreisverwaltung plant die Ausweisung eines neuen Naturschutzgebietes "Truper Blänken" in der Gemeinde Lilienthal. Einzelheiten hierzu unter:
"Niedersächsischer Weg" im Natur- und Artenschutz statt NABU-Volksbegehren "Artenvielfalt
Seit dem Herbst 2019 hatte der Umweltverband NABU angekündigt, ein Volksbegehren „Artenvielfalt“ in Niedersachsen auf den Weg zu bringen. Am 29. April 2020 wurde nun das Volksbegehren gestartet. Im ersten Schritt benötigt der NABU 25.000 Unterschriften. Danach kann die formale Zulassung des Volksbegehrens beantragt werden. Im zweiten Schritt sind 610.000 Unterstützer-Unterschriften erforderlich. Dann muss der Landtag darüber entscheiden; bei Ablehnung oder Änderung der Vorlage im Landtag findet ein Volksentscheid statt. Wenn dabei eine Mehrheit von mind. 25 % aller Wahlberechtigten zustimmt, ist das Gesetz so, wie vom NABU vorgelegt, beschlossen; der Landtag kann daran nichts mehr ändern.
In anderen Bundesländern sind Naturschutzverbände mit Erfolg so vorgegangen, etwa in Bayern, wo es dadurch zu schmerzhaften Einschränkungen für die aktiven Landwirte gekommen ist. Aufgrund dieser Erfahrungen haben die Niedersächsische Landesregierung mit Ministerpräsident Stephan Weil an der Spitze sowie mit Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf Lies Gespräche aufgenommen mit den Umweltverbänden BUND und NABU, der Landwirtschaftskammer und unserem Landvolk-Landesbauernverband. Ziel war, die Forderungen von Umwelt- und Naturschutz an die Landwirtschaft und die Interessen der Landwirte soweit wie möglich in Einklang zu bringen. Bekanntlich bestehen die Vertreter der Naturschutzverbände auf Änderungen im Naturschutz- und Wasserrecht. Dabei werden Regelungsbereiche aufgegriffen, die schon seit vielen Jahren immer wieder Themen in der politischen Auseinandersetzung und Gegenstand von Gesetzesentwürfen der „grünen Fraktion“ waren (Biotop-Vernetzung, Gewässerrandstreifen, Pflanzenschutzmitteleinsatz in Schutzgebieten, Wiesenbrüterschutz, Moorschutz, Grünlandumbruch, Ökolandbau usw.).
Ergebnis der Verhandlungen zwischen Landesregierung und Umweltverbänden sowie Landwirtschaft (Landvolk und LWK) ist nun die Vereinbarung zum „Niedersächsischen Weg“: ein Maßnahmenpaket für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz. Damit werden die deutlich weitergehenden Forderungen im Volksbegehren des NABU auf eine – immer noch sehr schmerzliche – Kompromisslösung abgemildert und zum größten Teil mit einem finanziellen Ausgleich versehen. Hierfür sollen seitens der Landesregierung entsprechende Mittel mit einer mittelfristigen Finanzplanabsicherung im Landeshaushalt verankert werden. Beim „Niedersächsischen Weg“ ist die Berechnung der Ausgleichszahlungen nach Wasserrecht oder im Rahmen von AUM an die Praxis angepasst und die Regel lautet: Auflage gegen Geld – weniger Geld, weniger Auflage! Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem untenstehenden Dokument und dem Anschreiben unseres Landvolk-Präsidenten.
Fast jede 2. Messstelle mit gravierenden Mängeln
Landvolk fordert grundlegende Überprüfung des Nitrat-Messnetzes
Osterholz-Scharmbeck. Das Landvolk Niedersachsen sieht sich in seiner Kritik an dem Messstellennetz zur Beurteilung der Grundwasserqualität bestärkt. Fast jede zweite Messstelle weist gravierende Mängel auf. Dieses Ergebnis hat ein Fachgutachten des Büros Hydor Consult mit Sitz in Berlin ergeben. „Das Gutachten hat unsere Befürchtungen leider bestätigt: Die Grundwasser-Messstellen liefern in ihrem derzeitigen Zustand keine verlässlichen Ergebnisse“, fasst der Osterholzer Landvolk-Vorsitzende Stephan Warnken zusammen.
Das Gutachten belegt Mängel an den bautechnischen Zuständen zahlreicher Messstellen, deren gesamtes Netz wird als wenig repräsentativ eingestuft und eignet sich somit nicht zur Festlegung der sogenannten „roten Gebiete“. „Wir fordern hier eine deutliche Nachbesserung von den Landesbehörden. Die jetzige Datengrundlage für die Ausweisung der roten Gebiete mit ihren erheblichen Bewirtschaftungseinschränkungen für die Landwirte ist absolut unzureichend. Das muss schleunigst korrigiert werden“, fasst Stephan Warnken die aus dem Gutachten resultierenden Forderungen des Landvolkes zusammen. „Die Gebietsausweisung werden wir gerichtlich überprüfen lassen. Dafür liefert uns das Gutachten gute Argumente“, meint Warnken.
Das Gutachten hat 41 Grundwasserkörper hinsichtlich ihres Zuschnittes mit den zugehörigen Typflächen/Teilräumen analysiert. Es kommt zu dem Ergebnis, dass die geringe Dichte der Messstellen in den Grundwasserkörpern nicht repräsentativ ist. Die ausgewiesenen Messstellen bilden nicht die reale Landnutzung ab. Das unterirdische Fließverhalten des Grundwassers wird zudem bei der Abgrenzung der Grundwasserkörper nicht ausreichend beachtet.
648 Messstellen wurden konkret auf ihre Qualität überprüft, parallel dazu die auf Grundlage dieser Messstellen beruhende Zustandsbeschreibung der Grundwasserkörper nach EU-Recht. 190 der 648 überprüften Messstellen weisen gravierende Mängel auf, beispielsweise in den bautechnischen Anforderungen. An weiteren 194 Messstellen belegt das Gutachten noch geringe Mängel. In 264 Fällen ist die Dokumentation der Ausbaupläne der Messstellen für eine Bewertung unzureichend, deshalb sind belastbare Aussagen zur Nitratbelastung dieser Messstellen nicht möglich, so auch bei einigen Brunnen in Osterholz. Hydor hat dazu eine Vielzahl von Parametern entlang der Messstellen abgeprüft. Schließlich sieht das Fachgutachten nach einem Vergleich der Messstellennetze europäischer Nachbarländer und der Schweiz mit dem in Deutschland eine nachteilige Behandlung der deutschen Landwirte gegenüber den europäischen Kollegen.
Das von der Hydor Consult GmbH in Berlin in der Verantwortung von Dr. Stephan Hannappel erarbeitete Gutachten haben 23 Kreisverbände im Landvolk Niedersachsen – darunter auch der Osterholzer Landvolk-Verband – in Zusammenarbeit mit der Landesgeschäftsstelle in Auftrag gegeben. Es trägt den Titel „Evaluierung der Einstufung von 41 Grundwasserkörpern in den schlechten chemischen Zustand wegen Nitrat für den zweiten Bewirtschaftungsplan nach EG-WRRL in 2015 durch den NLWKN“. Die Ergebnisse wurden Umweltminister Olaf Lies und Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast bereits vorab übermittelt.
Im direkten Gespräch will das Landvolk seine Kritik gegenüber den beiden Ministern sowie dem NLWKN als zuständiger Fachbehörde gern erläutern. „Wir Landwirte sind absolut für Gewässerschutz. Aber die dafür vorgesehenen Maßnahmen müssen auch tauglich sein und wissenschaftlich fundiert“, sagt Stephan Warnken. Dazu müssten gesicherte, glaubhafte und präzise Daten vorliegen. Gerade wegen der großen Bedeutung, die dem Ergebnis jeder einzelnen Messtelle bei der Festlegung der Düngeauflagen in den so genannten „roten Gebieten“ zukomme, müsse deren Aussagekraft absolut unangreifbar sein. „Wir müssen uns darauf verlassen können, dass wir mit den verordneten Maßnahmen auch tatsächlich einen nachweisbaren Beitrag zum Schutz des Grundwassers leisten“, betont der Landvolk-Vorsitzende. Dem Messnetz komme eine Schlüsselfunktion im Rahmen des Wasserschutzes zu, die daraus abgeleiteten Maßnahmen zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung der Flächen müssen daher sehr sorgfältig begründet sein.
Liquiditätshilfen des Landes Niedersachsen
Informationen und Antragsunterlagen NBank
Wir möchten Sie nachfolgend über folgende aktuelle Entwicklungen bezüglich der Liquiditätshilfen des Landes Niedersachsen informieren:
Nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums erreichten innerhalb der ersten 15 Minuten nach Freischaltung mehr als 220.000 Aufrufe und Zugriffe den Server der NBank, die dazu geführt haben, daß das technische System – trotz aller erfolgreichen Tests unter simulierten Auslastungen im Vorfeld und trotz der massiven Erhöhung der vorhandenen Serverkapazitäten – in die Knie ging. Um möglichst vielen Unternehmen die Antragstellung zu ermöglichen, hat die NBank parallel einen zweiten Zugangsweg eröffnet, über den Anträge auf Zuschuß heruntergeladen, ausgefüllt und per E-Mail an die NBank zurückgesendet werden können. Dies funktioniert nun hoffentlich. Die NBank informierte zudem heute darüber, daß bereits die ersten 6 Mio. Euro an Landesförderung ausgezahlt wurden und es aktuell 37.000 anhängige Anträge gibt.
Sollte das Aufrufen und Herunterladen nicht möglich sein, haben wir für Sie vorsorglich einen Teil der auf der Homepage der NBank zu findenden Unterlagen zusammengestellt, die Sie in der Anlage finden:
Dabei ist folgendes zu beachten:
Die Auslegungsbestimmungen zu den Regelungen unter den Ziffern 4.1 und 4.2 der Richtlinie sollen für die notwendige Klarheit sorgen und die bei vielen Antragstellerinnen und Antragstellern bestehenden Sorgen ausräumen. Mit dem Erlaß wird nunmehr klargestellt, wann eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und/oder ein Liquiditätsengpaß im Sinne der Richtlinie vorliegen. Es gibt drei Kriterien, die alternativ zur Anwendung kommen können. Es ist also ausreichend, wenn eine der nachfolgenden Kriterien für die Antragstellerin/den Antragsteller zutrifft:
Laut den uns vorliegenden Informationen können Sie seit 27.03.2020, 15:00 Uhr, den Antrag auf „Niedersachsen-Soforthilfe Corona“ sowie das Formular „De-minimis-Erklärung des Antragstellers“ elektronisch per E-Mail an die NBank senden.
Dabei sollten Sie wie folgt vorgehen:
Bitte verwenden Sie die E-Mail-Adresse antrag@soforthilfe.nbank.de ausschließlich für die Übermittlung Ihres Antrags. Fragen zu Förderung und Antragstellung können unter dieser Adresse nicht beantwortet werden. Wenden Sie sich hierfür bitte an beratung@nbank.de.
Eine Bearbeitung des Formulars „De-minimis-Erklärung des Antragstellers“ ist nur möglich, wenn es zuvor auf dem Computer gespeichert wurde. Laden Sie das Formular zunächst herunter und öffnen Sie es anschließend von Ihrer Festplatte aus. Bitte nutzen Sie den aktuellsten Adobe-Reader.
Entwurf der Naturschutzgebiets-VO „Billerbeck und Oldendorfer Bach“
Landvolk Osterholz kritisiert die vorgelegte Planung
Die Kreisverwaltung Osterholz hat einen Verordnungsentwurf für ein neues Naturschutzgebiet (NSG) „Billerbeck und Oldendorfer Bach“ öffentlich ausgelegt, Einwendungsfrist: 06.03.2020. Hierzu hat der Landvolk-Verband Osterholz nun eine kritische Stellungnahme bei der Kreisverwaltung eingereicht.
Kritisiert wird insbesondere, dass zur Sicherung des 302 ha großen FFH-Gebietes insgesamt 349 ha Fläche unter Naturschutzregime gestellt werden sollen, also immerhin zusätzlich 47 ha, die bisher nicht FFH-Status hatten. Zudem hält das Landvolk die sog. Sicherung über eine NSG-Verordnung nicht für geboten; eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet wäre vorzuziehen.
Des weiteren wird beanstandet, dass die NSG-Ausweisung die Entwicklung einiger Betriebe mit Hofstellen in der Nähe des Schutzgebietes deutlich behindern oder gar unmöglich machen könnte. Die Bewirtschaftungsauflagen sowohl auf den betroffenen Grünlandflächen als auch im Privatforst werden zum Teil als unnötig belastend bzw. wenig praxistauglich, vor allem im Forstbereich, angeprangert und abgelehnt.
Einzelheiten hierzu in der Stellungnahme des Landvolks sowie zum Verordnungsentwurf mit allen Karten über die Internetseite der Kreisverwaltung: https://www.landkreis-osterholz.de/portal/meldungen/ausweisung-eines-naturschutzgebietes-billerbeck-und-oldendorfer-bach--901004916-21000.html?rubrik=901000010
Afrikanische Schweinepest – Versicherungsschutz überprüfen!
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) kann erhebliche Auswirkungen auf unsere landwirtschaftlichen Betriebe haben, auch auf reine Rinderbetriebe. Ernteverbote beim Silomais, aber auch für Grünland und andere Kulturen, können nicht ausgeschlossen werden, desgleichen weitere Restriktionen und Auswirkungen auf Viehtransporte und dergleichen.
Jeder muss für sich und seinen Betrieb prüfen, ob ein solcher Fall für seinen Betrieb auch ohne Versicherung verkraftbar wäre oder ob doch ein Versicherungsschutz dringend geboten ist. Informationen mit konkreten Angaben hierzu im nachfolgenden Rundschreiben mit Angebot von unserem Landvolk Versicherungsdienst Elbe-Weser GmbH bzw. telefonisch unter 04761-992300. Anfragen per Mail an mail@lvvd.de.
Unabhängig davon sollten alle Rinderhalter, die noch einige wenige Schweine halten, etwa zum Eigenverbrauch, dringend für sich entscheiden, ob diese nicht besser umgehend abgeschafft werden. Mischbetriebe sind deutlich stärker gefährdet und können größere Schäden erleiden als reine Rinderbetriebe.
Alle Schweinehalter sollten darüber hinaus das Thema Bio-Sicherheit (Seuchenhygiene und sonstige Schutzvorkehrungen) im eigenen Betrieb überprüfen und bei Bedarf sofort nachbessern. Das ist ein Akt der Solidarität im Interesse aller Tierhalter. Besonders gefordert sind zudem Schweinehalter – auch Hobby-Tierhalter – mit Auslauf- oder Freilandhaltung. Hier ist eine doppelte Abzäunung mit Untergrabungsschutz zu fordern, damit auch im ungünstigsten Fall kein direkter Kontakt zwischen Wild- und Hausschwein zustande kommen kann.
Die Situation ist ernst. Handeln Sie!
Düngebedarfsermittlung, Nährstoffvergleich, ENNI und rote Gebiete
Wie bisher muss auch in diesem Jahr wieder ein Nährstoffvergleich für das vorangegangene Jahr bis zum 31.3.2020 fertiggestellt werden (sofern als Bezugszeitraum das Kalenderjahr gewählt wurde). Außerdem muss jeder Landwirt vor der ersten Düngung seinen Düngebedarfs ermitteln. Neu ist in diesem Jahr, dass Nährstoffvergleich und Düngebedarfsermittlung online an das elektronische Meldeprogramm ENNI der LWK Niedersachsen zu melden sind. Für den Nährstoffvergleich 2019 muss das bis zum 31.03.2020 geschehen sein. Nur für die Düngebedarfsermittlung gilt in diesem Jahr einmalig eine längere Frist, nämlich bis zum 31.05.2020. Ebenfalls einmalig gibt es in diesem Jahr die Möglichkeit, statt der schlagbezogenen Düngebedarfsermittlung nur den gesamten Düngebedarf zu melden. Sowohl bei der Erstellung als auch bei der Meldung der Nährstoffvergleiche und der Düngebedarfsermittlungen an die LWK stehen wir Ihnen in der Landvolk-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Frau Seebeck, Frau Brünjes oder Herrn Otten unter 04791/942419.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass Betriebe mit Flächen in den sogenannten roten Gebieten (Abgrenzung auf unserer Internetseite ersichtlich) verpflichtet sind, bereits vor der ersten Düngung den Nährstoffgehalt der eigenen Wirtschaftsdünger über Analysen feststellen zu lassen. Die Analysen dürfen nicht älter als 12 Monate sein und für jede Güllelagerstätte, aus der Gülle ausgebracht werden soll, ist eine separate Probe zu nehmen. Strohreiche Festmiste sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Weitere Hinweise zu den neuen Vorgaben in den roten Gebieten finden Sie auf der Seite der LWK unter dem Webcode 01036155.
(https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/96/nav/2207/article/34978.html).
Bachelor-Arbeit zu Klauengesundheit/Mortellaro -
Studentin bittet um Unterstützung
Die Klauengesundheit ist ein großes Thema in allen Rinder-Betrieben. Untersuchungen hierzu können den Rinderhaltern deshalb nur helfen. Wir leiten deshalb gerne die Bitte von Frau Svenja Schlüter weiter, Landwirtschafts-Studentin an der FH Osnabrück, um Beteiligung an einer Online-Umfrage für ihre Bachelor-Arbeit. Frau Schlüter schreibt dazu:
"Aktuell schreibe ich meine Bachelorarbeit zum Thema „Stand und Perspektiven der Zucht auf Klauengesundheit mit dem Zuchtwert DD-Control“. Mit einer Onlineumfrage möchte ich die Handhabung mit Mortellaro in Praxisbetrieben erfassen und hieraus mögliche Schwachstellen ausarbeiten. Ich würde mich freuen, wenn sie mich hierbei unterstützen und den Link zu meiner Umfrage mit Ihren Mitgliedern teilen würden. Als kleines Dankeschön werden unter allen Teilnehmern zwei Amazon-Gutscheine verlost."
Der Link zur Umfrage: https://www.umfrageonline.com/s/f1c4a3e
Kurz mal raus – Die LKK-Kurzkuren machen es möglich
Nicht jeder kann/möchte seinen landwirtschaftlichen Betrieb für 3 Wochen verlassen, um in einem mehrwöchigen Gesundheitskurs neue Kraft zu tanken. Die LKK bietet daher sog. Kurzkuren an.
Das Programm ist sehr vielfältig und bietet, je nach Klinik, unterschiedliche Module an. Jeder Versicherte der Landwirtschaftlichen Krankenkasse, der aktiv etwas für seine Gesundheit tun will, kann an einer LKK-Kurzkur teilnehmen. Für die Teilnahme ist keine ärztliche Verordnung erforderlich. Die LKK bezuschusst die aktive Teilnahme am Gesundheitsprogramm mit 150,00 €. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass an min. 80% der Kurseinheiten teilgenommen wurde. Sie entscheiden selbst, wo Sie Ihre Kurzkur machen (z. B. in Damp oder Bad Zwischenahn). Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (04791/94 24 13).
Jeden Tag zu funktionieren, funktioniert auf Dauer nicht!
Finanzielle Belastungen, zunehmende Bürokratie, eine ungewisse Hofnachfolge/ Betriebs-übergabe oder andere Probleme sind seelische Belastungen, die jeder kennt. Die SVLFG hat viele Hilfsangebote zu diesem Thema, die speziell an die grünen Berufe angepasst sind. Leider fehlt oft die Zeit oder der Betrieb lässt einfach keine kurze Abwesenheit zu, um an Seminaren oder etwa Kurzkuren teilzunehmen. Hier besteht die Möglichkeit folgende Angebote von zu Hause aus wahrzunehmen:
Änderung im Düngerecht
Infoveranstaltungen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Wir weisen auf folgende Informationsveranstaltungen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen hin zum Thema
„Änderungen im Düngerecht – Wirtschaften mit den Anforderungen der neuen Landesdüngeverordnung“
Termine:
Montag, 25. November 2019, 09:30 bis 13:00 Uhr; Selsinger Hof, Bahnhofstr. 1, 27446 Selsingen
Mittwoch, 27. November 2019, 09:30 bis 13:00 Uhr; Gaststätte Büttelmann, Wollingst, Wollingster Dorfstr. 13, 27616 Beverstedt
Einzelheiten hierzu sowie Anmeldung bei der LWK Niedersachsen über Internet https://www.lwk-niedersachsen.de/ unter den Webcodes 33004159 (Selsingen) und 33004160 (Wollingst).
Bäuerinnen-Kur – Winterhalbjahr 2019/2020
Um den besonderen Belastungsbedingungen der aktiven Landwirtsfrauen durch Betrieb und Familie Rechnung zu tragen, bietet die Reha-Klinik Frisia in Bad Tölz erneut besondere Kurgänge für 2019/2020 an.
Das oberbayerische Bad Tölz liegt umgeben von Bergen und Seen im idyllischen Isarwinkel. Dort wird den Bäuerinnen aus ganz Deutschland die „klassische“ orthopädische Rehabilitation angeboten. Die Kurdauer beträgt wie üblich 3 Wochen. Abgesehen von speziellen Veranstaltungen soll der Erfahrungsaustausch in einer Gruppe von 15 Bäuerinnen für einen nachhaltigen Kurerfolg sorgen. Dies hat sich bei früheren Bäuerinnen-Kuren bestens bewährt.
Voraussetzung für die Bewilligung ist, wie bei jeder Rehabilitationsmaßnahme über die Alterskasse, dass gesundheitliche Einschränkungen in Bezug auf die Erwerbsfähigkeit vorliegen und dass das
Heilverfahren diesen nachhaltig positiv entgegenwirken kann. Bei Interesse empfehlen wir eine baldige Antragsstellung.
Anreisetermine für das Winterhalbjahr 2019/2020 (Anreisetage jeweils Dienstag und Mittwoch)
Termine 2019 |
Termine 2020 |
22. u. 23.10.2019 |
07. u. 08.01.2020 |
29. u. 30.10.2019 |
14. u. 15.01.2020 |
05. u. 06.11.2019 |
21. u. 22.01.2020 |
12. u. 13.11.2019 |
28. u. 29.01.2020 |
19. u. 20.11.2019 |
04. u. 05.02.2020 |
26. u. 27.11.2019 |
11. u. 12.02.2020 |
03. u. 04.12.2019 |
18. u. 19.02.2020 |
10. u. 11.12.2019 |
25. u. 26.02.2020 |
17. u. 18.12.2019 |
03. u. 04.03.2020 |
|
10. u. 11.03.2020 |
|
17. u. 18.03.2020 |
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24. u. 25.03.2020 |
Eine Dorfhelferin kann – soweit die Voraussetzungen gegeben sind – für die Zeit der Rehabilitationsmaßnahme beantragt werden.
Wir vom Landvolk stehen Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung:
Christin Heyer Tel. 04791/9424-13
PROFESSIONELLE ZAHNREINIGUNG (PZR)
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) beteiligt sich als zusätzlichen Service an Ihren Kosten für die Professionelle Zahnreinigung (PZR). Erstattet werden 80 v. H. der tatsächlich entstandenen Kosten, jedoch nicht mehr als 50,00 Euro je Kalenderjahr. Zur Erstattung legen Sie bitte der LKK jeweils die Originalrechnung vor.
Die professionelle Zahnreinigung dient vor allem der Vorsorge von Karies und chronischer Zahn-fleischentzündung (Parodontitis). Ursachen sind oft Zahnstein oder Zahnbeläge. Diese werden im Rahmen der Professionellen Zahnreinigung durch den Zahnarzt oder eine ausgebildete Prophylaxehelferin entfernt. Danach werden die gereinigten Flächen poliert und mit Fluorid gehärtet. Es erfolgt eine Beratung über die tägliche Mundhygiene.
NICHT VERGESSEN!
Um eine schnellere Bearbeitung Ihres Leistungsantrages zu ermöglichen, benötigt die LKK Ihre Bankverbindung.
Zahngesundheit im Kindergartenalter
Es besteht die Möglichkeit, im Alter vom 6. bis zum 33. Lebensmonat an drei zahnärztlichen Früherkennungsmaßnahmen in der zahnärztlichen Praxis teilzunehmen. Zusätzlich besteht in diesem Alter ein Anspruch auf Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung. Im Alter vom
34. Lebensmonat bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres besteht ein Anspruch auf drei weitere zahnärztliche Früherkennungsmaßnahmen. Die Anwendung von Fluoridlack kann hier bei Kindern mit hohem Kariesrisiko angezeigt sein.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich auch gerne an unsere Landvolk-Geschäftsstelle, Frau Heyer (04791 9424-13)!
B 74 - Ortsumfahrung Ritterhude
Die sog. Linienbestimmung für die Ortsumfahrung Ritterhude der B 74 erfolgte 2015, nachdem das Verfahren 24 Jahre vorher - 1991 - angeschoben worden war. Jetzt gab es im Rathaus Ritterhude am 18. September eine Projektkonferenz, um den aktuellen Verfahrensstand vorzustellen.
Als Landvolk-Verband haben wir uns nach der Breite der Staße einschließlich Bankett etc. und nach dem Gesamtflächenverbrauch der Maßnahme einschließlich Kompensationsmaßnahmen u. dgl. erkundigt, leider ohne konkrete Antwort. Ferner haben wir auf die Notwendigkeit eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens hingewiesen, um die benötigten Flächen zu beschaffen sowie die unvermeidbaren Zerschneidungsschäden für die landwirtschaftlichen Betriebe, am Wirtschaftswege- und Grabennetz zu minimieren und auszugleichen.
Eine vielleicht tröstliche Information: Die Straßenbaubehörde rechnet damit, dass das Baurecht für die neue Bundesstraße erst in etwa 10 Jahren vorliegen könnte. Der Hinweis von der Naturschutzseite, dass das Projekt angesichts der aktuellen Umwelt- und Klimaschutzdebatte nicht so recht mehr in die Zeit passe, ist sicher ebenfalls nicht ganz von der Hand zu weisen. Schließlich werden FFH-Naturschutz-Gebiete tangiert, Vogelschutz-, Landschaftsschutz- und Überschwemmungsgebiete werden durchschnitten und gewaltige Massen an Moorboden werden ausgekoffert werden müssen, um die Straße zu bauen. Hier ist baldige Klarheit - auch und gerade für die Planungssicherheit unserer Betriebe - erforderlich, ob das alles weiter verfolgt werden soll.
Die Präsentation der Straßenbauverwaltung soll in Kürze unter folgendem Link herunterzuladen sein:
https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/projekte/
Landvolk Osterholz nimmt Stellung zum VO-Entwurf "Teichfledermausgewässer"
Die Kreisverwaltung plant die Ausweisung eines neuen Naturschutzgebietes "Teichfledermausgewässer" in der Gemeinde Schwanewede. Hierauf hatten wir in einer früheren Meldung bereits hingewiesen. Einzelheiten hierzu unter:
https://www.landkreis-osterholz.de/NSGTeichfledermausgewaesser
Hierzu haben wir nun für die betroffenen Eigentümer und Bewirtschafter Stellung genommen - siehe folgende pdf-Datei.
Karte der "roten Gebiete" für OHZ vorgelegt
Die Landesregierung hat heute ihre Karte zu den nitratsensiblen Gebieten
("rote Gebiete", phosphatsensible Gebiete sind im Landkreis Osterholz nicht ausgewiesen worden) veröffentlicht und die beabsichtigten zusätzlichen Auflagen vorgestellt. Zu den zukünftig einzuhaltenden Maßnahmen in den roten Gebieten zählen:
Für die Betriebe bleibt jetzt weiterhin eine große Unsicherheit:
Das zukünftige Anforderungsniveau hängt von den Verhandlungen der Bundesregierung mit der EU-Kommission ab. Einige Vorschläge, die hier diskutiert werden, gehen über jedes vernünftige Maß hinaus und sind kontraproduktiv. Dazu zählen die geplante Reduzierung der Nährstoffversorgung um 20 Prozent unter den Nährstoffbedarf der angebauten Nutzpflanzen oder das Verbot einer Düngung von Zwischenfrüchten, die für den Wasser- und Bodenschutz angebaut werden. Das Landvolk wird mit Unterstützung eines ausgewiesenen wasserkundlichen Ingenieurbüros die Grundlagen der Gebietsausweisung kritisch überprüfen und im Rahmen der Verbändeanhörung hierzu fachkundig Stellung nehmen.
Das Landvolk-E-Bike
Ihr treuer Begleiter auf Feld und Straße
In Zusammenarbeit mit dem Landvolk Niedersachsen wurde ein E-Bike für die Bedürfnisse von Landwirten entwickelt. Zuverlässig, stabil, wartungsarm und zu einem attraktiven Vorzugspreis, exklusiv für Mitglieder.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Blühstreifen im Visier von Schülern
Die achte Klasse des Gymnasiums Lilienthal war am Donnerstag zu Gast auf dem Betrieb von Jürgen Blendermann in Lilienthal. Die Achtklässler haben sich im Rahmen einer Projektwoche mit Themen wie Umweltschutz und Nachhaltigkeit beschäftigt und nahmen auf dem Hof Blendermann ein Blühfeld und den Kartoffelacker in Augenschein. Jürgen Blendermann und sein Berufskollege Claus Tietjen aus Oberende stellten ihre Blühflächen vor und informierten auch über die Möglichkeit, eine Patenschaft für Blühflächen in der Region zu übernehmen. Informationen gibt es hierzu auch auf der Seite blühfläche.de.
Zudem diskutierten Landwirte und Schüler über Möglichkeiten des nachhaltigen Konsums und welche Rolle regionale Produkte dabei spielen.
Die Schüler zeigten großes Interesse und genossen sichtlich ihren lehrreichen Ausflug in das Blühfeld.
Niedersächsisches Landvolk
Kreisverband Osterholz e. V.
Bördestraße 19
27711 Osterholz-Scharmbeck
Montag - Mittwoch: 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Sprechtag Landwirtschaftskammer:
Dienstag: 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr (Frau Karnatz)